Allgemeine Geschäftsbedingungen der Betreibergesellschaft Dr. Ollhoff mbH
Hotels am Stadtgarten Freiburg
(Stadthotel Freiburg - Kolping Hotels & Resorts,
Hotel am Stadtgarten - Designhotel,
Hotel am Stadtgarten - Boutiquehotel)
Stand: Mai 2023
A. Geltungsbereich
1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Nichtraucher-Hotelzimmern zur Beherbergung sowie alle für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels („Hotelaufnahmevertrag").
2. Diese Geschäftsbedingungen gelten des Weiteren für Verträge über die mietweise Überlassung von Konferenz-, Bankett- und Veranstaltungsräumen des Hotels zur Durchführung von Veranstaltungen wie Bankette, Seminare, Tagungen etc. sowie für damit zusammenhängenden weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels („Veranstaltungen").
3. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer bzw. Veranstaltungsräume sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels.
4. Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn diese vorher vereinbart wurden.
B. Geschäftsbedingungen, die sowohl für Hotelaufnahmeverträge als auch für Veranstaltungen gelten
I. Vertragsabschluss, -partner; Verjährung
1. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch das Hotel zustande. Dem Hotel steht es frei, die Zimmerbuchung schriftlich zu bestätigen. Bei Veranstaltungsbuchungen sowie Hotelaufnahmeverträgen für 6 Zimmer oder mehr erfolgt die Bestätigung der Buchung durch das Hotel schriftlich.
2. Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er dem Hotel gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Hotelaufnahmevertrag, sofern dem Hotel eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.
3. Der Kunde bzw. der Veranstalter hat die von ihm gebuchten Räumlichkeiten in dem Zustand und mit dem Bestand an Gegenständen zurückzugeben, wie er sie vorgefunden hat.
4. Soweit das Hotel im Rahmen des Vertragsverhältnisses Werkleistungen erbringt oder mit dem Kunden Verträge über die Lieferung neu hergestellter Sachen abschließt, verjähren evtl. Ansprüche wegen Mängel mit Ablauf eines Jahres ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn, für alle übrigen Ansprüche des Kunden beträgt die Verjährungsfrist 6 Monate. Vorstehendes gilt nicht im Falle einer Haftung des Hotels für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder der Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels, seines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen; in diesen Fällen gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.
II. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung
1. Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bzw. die Veranstaltungsräume bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
2. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung bzw. die Überlassung der Veranstaltungsräume und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen des Hotels an Dritte.
3. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein.
4. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung 4 Monate und erhöht sich der vom Hotel allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann dieses den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 10%, anheben.
5. Die Preise können vom Hotel ferner geändert werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Hotels oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und das Hotel dem zustimmt.
6. Rechnungen des Hotels ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 10 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Das Hotel ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzüglich Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, Verzugszinsen gem. § 288 BGB zu berechnen; die Geltendmachung eines weiteren Schadens bleibt vorbehalten.
7. Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss oder danach eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden.
8. Der Kunde kann nur mit/wegen einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Hotels aufrechnen oder mindern oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen.
III. Rücktritt des Hotels
1. Sofern ein Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.
2. Wird eine vereinbarte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist mit Ablehnungsandrohung nicht geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
3. Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls
a. höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
b. Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. in der Person des Kunden oder des Zwecks, gebucht werden;
c. das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme erhält, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist.
d. ein Verstoß gegen das hotelweit geltende Rauchverbot vorliegt.
e. ein Verstoß gegen den obigen Abschnitt „Geltungsbereich" Absatz 3 vorliegt.
4. Das Hotel hat den Kunden bzw. Veranstalter von der Ausübung des Rücktrittrechts unverzüglich in Kenntnis zu setzen und die Gegenleistungen des Vertragspartners unverzüglich zu erstatten.5. Es entsteht kein Anspruch des Kunden bzw. Veranstalters auf Schadensersatz gegen das Hotel, außer bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten des Hotels, seines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen.
IV. Haftung des Hotels
1. Die Haftung des Hotels ist, soweit es sich nicht um wesentliche Vertragspflichten (Kardinalspflichten) im leistungstypischen Bereich handelt, beschränkt auf Schäden, die auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Hotels, seines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen zurückzuführen sind; dies gilt nicht im Falle der Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben oder einen möglichen Schaden gering zu halten.2. Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen, das ist bis zum Hundertfachen des Zimmerpreises, höchstens EUR 3.500,- sowie für Geld und Wertgegenstände bis zu EUR 800,-. Geld und Wertgegenstände können bis zu einem Höchstwert von EUR 5.000,- im Hotel- oder Zimmersafe aufbewahrt werden; in diesem Fall gelten die im vorstehenden Satz angegebenen Haftungshöchstgrenzen nicht. Das Hotel empfiehlt, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen.
3. Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn nicht der Kunde unverzüglich nach Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung dem Hotel Anzeige macht (§ 703 BGB)
4. Für die unbeschränkte Haftung des Hotels gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
5. Soweit dem Kunden ein Stellplatz in der Hotelgarage oder auf einem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Hotel nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Dies gilt auch für Erfüllungsgehilfen des Hotels.
6. Weckaufträge werden vom Hotel mit größter Sorgfalt ausgeführt. Schadensersatzansprüche, außer wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sind ausgeschlossen.
7. Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und – auf Wunsch – gegen Entgelt die Nachsendung derselben. Schadensersatzansprüche, außer wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sind ausgeschlossen.
8. Im Falle der Nutzung von LAN oder WLAN-Netzen des Hotels durch den Kunden, haftet das Hotel nicht für Rechtsverletzungen infolge der Nutzung dieser Netze durch den Kunden.C. Geschäftsbedingungen, die lediglich für Hotelaufnahmeverträge gelten
I. Zimmerbereitstellung, -übergabe und –rückgabe
1. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer.
2. Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 15:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.
3. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 12:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel über den ihm dadurch entstehenden Schaden hinaus für die zusätzliche Nutzung des Zimmers bis 18:00 Uhr 50% des vollen Logispreises (Listenpreises) in Rechnung stellen, ab 18:00 Uhr 100%. Dem Kunden steht es frei, dem Hotel nachzuweisen, dass diesem kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist.
II. Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung)
1. Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung des Hotels. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt.2. Dies gilt nicht in Fällen des Leistungsverzuges des Hotels oder einer von ihm zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistungserbringung.
3. Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber dem Hotel ausübt, sofern nicht ein Fall des Leistungsverzuges des Hotels oder eine von ihm zu vertretende Unmöglichkeit der Leistungserbringung vorliegt.
4. Bei vom Kunden nicht in Anspruch genommenen Zimmern hat das Hotel die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die eingesparten Aufwendungen anzurechnen.
5. Dem Hotel steht es frei, den ihm entstehenden und vom Kunden zu ersetzenden Schaden zu pauschalisieren. Der Kunde ist dann verpflichtet, 90% des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtung mit oder ohne Frühstück, 70% für Halbpensions- und 60% für Vollpensionsarrangements zu zahlen.6. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass kein Schaden entstanden oder der dem Hotel entstandene Schaden niedriger als die geforderte Pauschale ist.
D. Geschäftsbedingungen, die lediglich für Veranstaltungen gelten
Für Veranstalter/Veranstaltungsverträge gelten zusätzlich die unter D. definierten Bestimmungen. Wird im Zuge des Veranstaltungsvertrages auch ein Hotelaufnahmevertrag abgeschlossen, so folgt auch der Hotelaufnahmevertrag dem rechtlichen Schicksal des Veranstaltungsvertrages.I. Haftung des Veranstalters
Der Veranstalter ist verpflichtet, alle gesetzlichen, normierten und behördlichen Vorschriften – insbesondere gewerberechtliche, feuerpolizeiliche, urheberschutzrechtliche und veranstaltungsrechtliche – einzuhalten. Der Veranstalter ist verpflichtet behördliche Bewilligungen auf eigene Kosten einzuholen und alle behördlichen Auflagen auf eigene Kosten zu erfüllen. Der Veranstalter hält das Hotel vollkommen schad- und klaglos.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Bestimmungen des § 112 und § 113 Gewerbeordnung in Verbindung mit der NÖ Sperrstundenverordnung aus 1995 LGBl. 7000/1 einzuhalten sind. Der Veranstalter haftet verschuldensunabhängig dem Hotel für alle Sach- und Personenschäden oder sonstige Nachteile, die dem Hotel unter anderem durch Verletzung des Vertrages durch sich, seine Mitarbeiter, allfälligen Subfirmen, Gäste oder sonstige Personen, die während oder im Zusammenhang mit der Veranstaltung auf der Liegenschaft des Hotels anwesend sind, verursacht werden. Die Nutzung des Freiluftareals (Park) durch den Veranstalter und die Teilnehmer seiner Veranstaltung erfolgt auf eigene Gefahr. Der Veranstalter haftet in diesem Zusammenhang auch für sämtliche Schäden gegenüber den Teilnehmern (Sach- und Personenschäden), die den Teilnehmern seiner Veranstaltung durch veranstaltungsspezifische Aktivitäten entstehen. Das Hotel wird diesbezüglich schad- und klaglos gehalten. Das Hotel kann vom Vertragspartner zur Absicherung von eventuellen Schäden die Stellung angemessener Sicherheiten (z.B. Versicherungen, Kautionen, Bürgschaften, aber auch die Beistellung von Security etc.) verlangen.
II. Rücktritt des Hotels
Das Hotel ist berechtigt vom Veranstaltungsvertrag, aus wichtigem Grund vom Vertrag, unter unverzüglicher schriftlicher Anzeige zurückzutreten, insbesondere falls - Veranstaltungen unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. des Veranstalters oder Zwecks, gebucht werden; - der Hotel den begründeten Anlass zur Annahme hat, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist; - eine unbefugte (ohne schriftliche Zustimmung des Hotels) Unter- oder Weitervermietung oder ein Verstoß gegen das Rauchverbot vorliegt.
III. Rücktritt des Kunden
1. Bis spätestens 3 Monate vor dem vereinbarten Ankunftstag des Kunden kann der Veranstaltungsvertrag ohne Entrichtung einer Stornogebühr durch einseitige Erklärung durch den Vertragspartner aufgelöst werden.
2. Außerhalb dieses Zeitraums ist ein Rücktritt durch einseitige Erklärung des Kunden nur unter Entrichtung folgender Stornogebühren möglich:
a. bis 1 Monat vor dem Ankunftstag 40 % vom gesamten Arrangementpreis;
b. bis 1 Woche vor dem Ankunftstag 70 % vom gesamten Arrangementpreis;
c. in der letzten Woche vor dem Ankunftstag 90 % vom gesamten Arrangementpreis
3. Falls der Arrangementpreis ausnahmsweise nicht Vereinbarungen über die Bewirtung umfasst, gelten diese Vorgaben auch für eine separate Bewirtungsvereinbarung.
4. Die Berechnung des Speisenumsatzes erfolgt nach der Formel: Menüpreis – Bankett x Personenzahl. War für das Menü noch kein Preis vereinbart, wird das preiswerteste 3-Gang Menü des jeweils gültigen Veranstaltungsangebotes zugrunde gelegt.
5. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass dem Hotel kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist. Dem Hotel bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
IV. Änderungen der Teilnehmerzahl und der Veranstaltungszeit
1. Eine Änderung der Teilnehmerzahl um mehr als 5% muss spätestens fünf Werktage vor Veranstaltungsbeginn dem Hotel mitgeteilt werden; sie bedarf der schriftlichen Zustimmung des Hotels.
2. Eine Reduzierung der Teilnehmerzahl durch den Kunden um maximal 5% wird vom Hotel bei der Abrechnung anerkannt. Bei darüberhinausgehenden Abweichungen wird die ursprünglich vereinbarte Teilnehmerzahl abzüglich 5% zugrunde gelegt. Der Kunde hat das Recht, den vereinbarten Preis um die von ihm nachzuweisenden, aufgrund der geringeren Teilnehmerzahl ersparten Aufwendungen zu mindern.
3. Im Fall einer Abweichung nach oben wird die tatsächliche Teilnehmerzahl berechnet.
4. Bei Abweichungen der Teilnehmerzahl um mehr als 10% ist das Hotel berechtigt, die vereinbarten Preise neu festzusetzen sowie die bestätigten Räume zu tauschen, es sei denn, dass dies dem Kunden unzumutbar ist.
5. Verschieben sich die vereinbarten Anfangs- oder Schlusszeiten der Veranstaltung und stimmt das Hotel diesen Abweichungen zu, so kann das Hotel die zusätzliche Leistungsbereitschaft angemessen in Rechnung stellen, es sei denn, das Hotel trifft ein Verschulden.
6. Veranstaltungen, die nach 24 Uhr dauern, werden aufgrund des zusätzlichen Kostenaufwandes des Bedienungspersonals separat belastet. Pro angefangene Stunde berechnet das Hotel € 1,80 für die im Vertrag vereinbarte Personenzahl.
V. Mitbringen von Speisen und Getränken
Der Kunde darf Speisen und Getränke zu Veranstaltungen grundsätzlich nicht mitbringen. Ausnahmen bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung mit dem Hotel bzw. der Bankett-Abteilung. In diesen Fällen wird ein Beitrag zur Deckung der Gemeinkosten berechnet.
VI. Ausstattung, technische Einrichtungen und Anschlüsse
- Das Hotel ist ein Nichtraucherhotel. In sämtlichen Bereichen, insbesondere aber in den Zimmern, ist das Rauchen untersagt. Für den Fall der Zuwiderhandlung hat das Hotel das Recht, einen pauschalierten Schadensersatz für gesonderte erweiterte Reinigungskosten und den etwaigen daraus resultierenden Umsatzeinbußen (z.B. Leerstand des Zimmers) in Höhe von ?????? zu verlangen.
Der pauschalierte Schaden ist höher oder niedriger anzusetzen, soweit der jeweilige entsprechende Vertragspartner einen höheren oder niedrigeren Schaden nachweisen kann.
- Alle Räumlichkeiten des Hotels und sämtliche Gästezimmer sind mit Rauchwarnmeldern ausgestattet.
Der Gast hat insofern sämtliche Manipulationen an den Rauchwarnmeldern zu unterlassen (z.B. die Deaktivierung, das Abhängen, die Beschädigung und/oder sonstige Manipulationen).
Der Gast trägt demnach die Verantwortung für das Auslösen des/der Rauchwarnmelder durch Manipulation des Rauchwarnmelders, widerrechtliches Rauchen, den unsachgemäßen Gebrauch wie zum Beispiel die Nutzung von Kerzen, Feuerzeugen etc. und die Aktivierung des Rauchwarnmelders durch Wasserdampf, wie dieser bei der übermäßigen Nutzung einer Dusche entstehen kann.
Im Falle des Auslösens eines Rauchwarnmelders durch die beschriebenen Verstöße und den unsachgemäßen Nutzung des Zimmers hat der Gast dem Hotel sämtliche hierdurch entstehenden Schäden zu ersetzen (§ 280 Abs. 1 S. 1 BGB).
Wenn und soweit der durch vertragswidriges Verhalten einen Feuerwehreinsatz verursacht hat, hat er das Hotel zudem von einer etwaigen diesbezüglichen Inanspruchnahme durch die Feuerwehr freizustellen.
- Soweit das Hotel für den Kunden auf dessen Veranlassung technische und sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt es im Namen, in Vollmacht und auf Rechnung des Kunden.
- Der Kunde haftet für die pflegliche Behandlung und die ordnungsgemäße Rückgabe. Er stellt das Hotel von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung dieser Einrichtungen frei.
- Die Verwendung von eigenen elektrischen Anlagen des Kunden unter Nutzung des Stromnetzes des Hotels bedarf dessen schriftlicher Zustimmung. Durch die Verwendung dieser Geräte auftretende Störungen oder Beschädigungen an den technischen Anlagen des Hotels gehen zu Lasten des Kunden, soweit das Hotel diese nicht zu vertreten hat. Die durch die Verwendung entstehenden Stromkosten darf das Hotel pauschal erfassen und berechnen.
- Im Falle der Nutzung von LAN oder WLAN-Netzen des Hotels durch den Kunden, stellt der Kunde das Hotel für sämtliche durch diese Netze vom Kunden begangenen Rechtsverletzungen schad- und klaglos.
- Der Kunde ist mit Zustimmung des Hotels berechtigt, eigene Telefon-, Telefax- und Datenübertragungseinrichtungen zu benutzen. Dafür kann das Hotel eine Anschlussgebühr verlangen.
- Bleiben durch den Anschluss eigener Anlagen des Kunden geeignete des Hotels ungenutzt, kann eine Ausfallvergütung berechnet werden.
- Störungen an vom Hotel zur Verfügung gestellten technischen oder sonstigen Einrichtungen werden nach Möglichkeit sofort beseitigt. Zahlungen können nicht zurückbehalten oder gemindert werden, soweit das Hotel diese Störungen nicht zu vertreten hat.
E. Datenschutz und EU_Verbraucherschlichtungsstelle
1. Die Datenschutzbestimmungen sind einsehbar unter:
https://www.hotel-freiburg.de/de/services/datenschutz/
2. Die Europäische Kommission stellt eine Plattform für die außergerichtliche Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit, die unter https://www.ec.europa.eu/consumers/odr aufrufbar ist. An den dort angebotenen Verfahren zur alternativen Streitbeilegung nehmen die Hotels am Stadtgarten Freiburg (Stadthotel Freiburg - Kolping Hotels & Resorts, Hotel am Stadtgarten - Designhotel, Hotel am Stadtgarten – Boutiquehotel) derzeit nicht teil. Die Hotels am Stadtgarten sind nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
F. Schlussbestimmungen
1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist Freiburg i. Br..
3. Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck – und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz des Hotels. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Absatz 1 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz des Hotels.
4. Es gilt deutsches Recht.
5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.